Die Kanzlei Brighton&Wood ist eine hochprofessionelle Nischenkanzlei, die sich ausschließlich mit der grenzüberschreitenden Mitarbeiterentsendung und dem internationalen Personaleinsatz beschäftigt.

Unsere Prozessanwälte führen jährlich über 150 Rechtsstreitigkeiten im Bereich cross border employment.

Durch über 200 Buch und sonstige Publikationen beeinflussen wir die Rechtsprechung und die behördliche Praxis in Polen. Unsere Mandanten beraten wir in Deutsch, Englisch, Französisch, Niederländisch und Polnisch.

Herr Tomasz Major ist geschäftsführender Partner der Kanzlei Brighton&Wood. Er ist persönlich für die elitäre Gruppe unserer ständigen Mandanten tätig.

Alle fachlichen Mitarbeiter der Kanzlei Brighton&Wood werden sorgfältig ausgewählt. Es sind nie Berufseinsteiger. Die meisten von Ihnen haben entweder langjährige behördliche Erfahrung oder Erfahrung in anderen international tätigen Kanzleien und Beratungsunternehmen.

 


Arbeitnehmerentsendung nach Deutschland 2020/2021

Arbeitnehmerentsendung nach Deutschland 2020/2021

Die Richtlinie (EU) 2018/957 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Juni 2018 zur Änderung der Richtlinie 96/71/EG über die Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen ist am 29. Juli 2018 in Kraft getreten.
Die Änderungsrichtlinie verfolgt das Ziel, das Verhältnis zwischen der unionsrechtlich geschützten Dienstleistungsfreiheit und der Gewährleistung gleicher Wettbewerbsbedingungen einerseits und dem Schutz der im Rahmen der Dienstleistungsfreiheit von ihrem Arbeitgeber grenzüberschreitend entsandten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer andererseits neu auszutarieren. Zu diesem Zweck enthält die Änderungsrichtlinie insbesondere folgende Maßnahmen:

  • Der Katalog der auf entsandte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer anwendbaren Arbeitsund Beschäftigungsbedingungen des Staates, in den die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer entsandt werden, wird erweitert. Insbesonderewird der Begriff „Mindestlohnsätze“
  • durch „Entlohnung“ ersetzt. 
  • Auf Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die länger als zwölf bzw. 18 Monate entsandt werden, finden mit wenigen Ausnahmen alle zwingenden Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen des Staates Anwendung, in den die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer entsandt werden.
  • Die Anwendbarkeit der Entsenderichtlinie auf bestimmte Konstellationen der Arbeitnehmerüberlassung wird klargestellt und die nderungsrichtlinie führt bestimmte Informationspflichten für Entleiher ein.
  • Die Voraussetzungen, unter denen Entsendezulagen auf die Entlohnung angerechnet werden können, die in dem Staat vorgeschrieben ist, in den die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer entsandt werden, werden klarer gefasst.

Artikel 3 der Änderungsrichtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten, bis zum 30. Juli 2020 die Rechts- und Verwaltungsvorschriften zu erlassen und zu veröffentlichen, die erforderlich sind, um der Änderungsrichtlinie nachzukommen.

Ab 30. Juli 2020 sind die Umsetzungsmaßnahmen anzuwenden.

Die Umsetzung der Änderungsrichtlinie erfordert Änderungen im Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG).

In dem vorliegenden Buch wurden die seit 2020 geltenden Vorschriften des AEntG umfangreich kommentiert.

Die Pflichten der entsendenden Betriebe und deren Auftraggeber wurden erörtert und anhand von vielen Praxisbeispielen erklärt.
In separaten Abschnitten wurde die Arbeitnehmerüberlassung nach Deutschland sowie die Abgrenzung der Arbeitnehmerüberlassung vom Werkvertrag und von anderen Verträgen vertieft behandelt.

Entsendung von Arbeitnehmern auf Baustellen in Deutschland

Entsendung von Arbeitnehmern auf Baustellen in Deutschland

Jedes Jahr werden über 100.000 Bau-Arbeitnehmer nach Deutschland entsandt - die meisten aus dem EU-Ausland.
In dem vorliegenden Buch wurden die neuen, seit 2020 geltenden Vorschriften des AEntG zusammengestellt und umfangreich kommentiert.

Die Pflichten der entsendenden Baubetriebe und deren Auftraggeber wurden erörtert und anhand von vielen Praxisbeispielen erklärt.

In separaten Abschnitten wurde die Arbeitnehmerüberlassung von Bauarbeitnehmern, die konzerninterne Arbeitnehmerüberlassung nach Deutschland sowie die Abgrenzung der Arbeitnehmerüberlassung vom Werkvertrag und anderen Verträgen erörtert.

Die seit 2020 erweiterten Mindestarbeitsbedingungen sowie das Urlaubskassenverfahrenwurden sehr ausführlich behandelt.

Arbeitnehmerüberlassung nach Deutschland 2020-2021

Arbeitnehmerüberlassung nach Deutschland 2020-2021

Jedes Jahr werden über 320 Tausend ausländische Zeitarbeitnehmer in Deutschland beschäftigt, darunter 27% als entsandte Arbeitnehmer.

In dem vorliegenden Buch wurden die neuen, seit 2020 geltenden Vorschriften des AEntG zusammengestellt und umfangreich kommentiert.

Die Pflichten der entsendenden Zeitarbeitsunternehmen und der Verleiher nach AÜG, sowie nach Tarifverträgen wurden ausführlich behandelt.

Gleichstellungsgrundsatz, Höchstüberlassungsdauer, Mindestlöhne, Branchenzuschläge, Mindestarbeitsbedingungen und andere praxisrelevante Themen wurden anhand von vielen Beispielen erläutert.

In separaten Abschnitten wurde die konzerninterne Arbeitnehmerüberlassung nach Deutschland sowie die Abgrenzung der Arbeitnehmerüberlassung vom Werkvertrag und anderen Verträgen erörtert.